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World Culture :: Europe :: Banat 22|Nov|2008


Ethnische Konflikte im Zuge der Besiedlung des Banat im
    18. Jahrhundert

     Zum Verhältnis von Einwanderung, staatlicher Raumorganisation und
     ethnostrukturellem Wandel

     von Josef Wolf


Neupanat, © by M. Kassnel
Tübingen - I. Migration, Gruppenbildung und ethnische Konflikte
Das Banat, eine der Wachstums - und Führungsregionen des Habsburgerreiches im 18. Jahrhundert, war ein wichtiger südosteuropäischer Aktivraum neuzeitlicher Migration. Die multiethnische Region wurde durch Migration geformt und überformt.
Um die Mitte des 17. Jahrhunderts war die Ebene zwischen Donau, Theiß und Marosch westlich der Linie Arad - Temeswar - Weißkirchen vorwiegend von Serben bevölkert.
  Im Ostbanat und im Banater Bergland wohnten Rumänen, in den Ausläufern der Südkarpaten und zwischen diesen beiden ethnisch relativ homogenen Gebieten überlagerten sich rumänische und serbische Siedlungen. Diese hier grob skizzierte räumliche Verteilung blieb trotz beträchtlicher Wanderungsbewegungen bis Mitte des 18. Jahrhunderts bestehen. Erst die Ansiedlungen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts und die sich daran anschließende und bis Mitte des folgenden Jahrhunderts vollzogene Sekundärkolonisation ließen ein neues räumliches Verteilungsmuster entstehen, das bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestanden hat. Neben Zuwanderungen von Serben, Rumänen, Bulgaren und anderen ethnischen Gruppen.
  Zunächst als österreichische Kameralprovinz lag das Banat im Schnittpunkt zweier Wanderungslinien, einer nord - südlichen und einer west - östlichen. Die erstere steht im Zusammenhang mit dem serbischen Flüchtlingsstrom in den pannonischen Raum während des Großen Türkenkriegs, errang aber auch nach dem Türkenkrieg von 1737/39, als viele Flüchtlinge aus Serbien und der Kleinen Walachei im Banat verblieben, im Zug der theresianischen Kolonisation und am Jahrhundertende größere Bedeutung.


Die West - Ost - Wanderung im Banat gliedert sich in mehrere sequenzielle Abläufe, wobei drei Migrationsschübe sich in eine größere Zahl teils gelenkter, teils spontaner kleiner Gruppenwanderungen wie auch in die schon in der spätkarolinischen Zeit einsetzende, zunächst kriegsbedingte, dann aber eine Eigendynamik entfaltende Binnenmigration einreihen. Als Beziehung des dreigliedrigen Prozessablaufs hat sich in populärwissenschaftlichen deutschsprachigen Darstellungen schon vor dem Ersten Weltkrieg die Metapher der drei "Schwabenzüge" durchgesetzt, womit die Zeiträume von 1723 bis 1726, von 1763 bis 1772 und 1782 bis 1787 gemeint sind.
  In der gegenwärtigen Forschung über die deutsche Ansiedlung im Banat treten neben dem klassischen Fragenkomplex, welchen Beitrag die Migranten zur Erschließung und Nutzung neuer Ressourcen, zu Wirtschaftswachstum, gesellschaftlichen Wandel und zum Kulturtransfer leisteten, in wachsendem Maße Fragen nach dem Verhältnis zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen und dessen obrigkeitlicher Lenkung im Kolonisationsvorgang, und nach dem Zusammenhang bestimmter räumlicher Siedlungsmuster mit wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ethnischen und herrschaftlichen Strukturen. Ein grundsätzliches Problem der deutschen Kolonisation nicht nur im Banat, sondern im Königreich Ungarn insgesamt, ist das Verhältnis der Einwanderer zu der alteingesessenen rumänischen und serbischen Bevölkerung, den sogenannten "Nationalisten".
  Der Staatstheorie des 18. Jahrhunderts lag ein objektives Nationsverständnis zugrunde, d.h. sie war durch den Versuch gekennzeichnet, "Nation" in ihrer Bedeutung als rechtliche Kollektiverscheinung auf Grund positiv gegebener und objektiv feststellbarer Merkmale zu bestimmen. Das Differenzierungsprinzip beruhte dabei primär auf einem administrativ brauchbaren, rechtlich verankerten ( nations) politischen privilegierten Status. Abstammung, Sprache, Konfession oder eine Kombination dieser Eigenschaften spielten nur als Erkennungsmerkmale der politisch und rechtlich definierten Gruppe eine Rolle. Daher ging auch die Vorstellung der Wiener Behörde von der "illyrischen Nation" von der Erkenntnis aus, dass das konstitutive Element der Nation im Willen beider ethnischer Gruppen, der rumänischen und der serbischen Bevölkerung, eine Konfessionsgemeinschaft zu bilden, d.h. im Merkmal, privilegiert zu sein, gegeben war.


Im Laufe des 18. Jahrhunderts weitete sich der Begriff zwangsläufig auf die orthodoxen Flüchtlinge und Zuwanderer unterschiedlicher ethnischer Herkunft aus dem Osmanischen Reich aus, denen die illyrischen Privilegien in der Regel zuerkannt wurden, sobald sie sich für einen anständigen Aufenthalt ihrer Familien im habsburgischen Gebiet, d.h. für den Status kaiserlicher Untertan entschieden hatten. Die Rechtskategorie "illyrische Nation" ließ den ethnischen Hintergrund als Wesenselement außer Acht und verhinderte so eine differenzierte Wahrnehmung der beiden konstitutiven "Konfessions - Nationalitäten", Serben und Rumänen. Erst allmählich begannen die Beamten diese vereinheitlichende Betrachtung der "Illyrer" zu überwinden und die unterschiedlichen sprachlichen und kulturellen Merkmale wie auch sozialen Bedingungen der beiden ethnischen Komponenten der "illyrischen Nation" ins Visier zu nehmen. Es lag auf der Hand, den Begriff im administrativen Handlungskontext näher zu präzisieren, daher die konsequente Bezeichnung der nationskonstitutiven ethnischen Elemente als "Raitzen" und "Walachen". Somit war ethnische Herkunft in der Sicht der Verwaltung im Unterschied zu der politischen und rechtlichen Zu - und Verordnung der "Nation" etwas kollektiv Bestimmtes und Unwillkürliches und ruhte nebst der Konfessionszugehörigkeit auf gruppenspezifischen, "objektiv" beobachtbaren, sprachlichen und kulturellen Merkmalen.


kath. Kirche in Jahrmarkt
Diese Differenzierung soll im Folgenden anhand der staatlich angeordneten und gesteuerten Umsiedlungen - in der damaligen Beamtensprache "Translozierungen", "Transferierungen" - nachgegangen werden. Anders als in der älteren ungarischen, rumänischen und deutschen, nationalpolitischen Fragestellungen verpflichteten Forschung, interessieren

dabei die Umsiedlungen primär als Aspekt raumwirksamer Staatstätigkeit und als Ursache ethnischer Konflikte im Banat unter besonderer Berücksichtigung der spättheresianischen Zeit.
  Unter ethnischen Konflikten werden dabei die Erscheinungsformen der Widersprüche verstanden, die sich in den Beziehungen zwischen dauerhaft in Kontakt befindlichen ethnischen Gruppen und Individuen, die diesen angehören, ergeben. Ethnische Konfliktsituationen liegen dann vor, wenn durch gegensätzliche, konkurrenzielle oder unvereinbare soziale Bedürfnisse und Interessen oder durch gegenseitige Wahrnehmung lebensformprägender Unterschiede hervorgerufene ethnokulturell markierte Spannungen zu einem disharmonischen bis feindlichen Verhältnis führen, das von einander ausschließende, selbstbezogenen Verhaltensweisen oder gruppenzentrierten Zielsetzungen gekennzeichnet ist.



II. Umsiedlungen und Konfliktsituationen in der karolinischen Epoche

  Kurz nach der Eroberung Temeswars teilte der Oberkommandierende der kaiserlichen Armeen und Präsident des Hofkriegsrates, Prinz Eugen von Savoyen, am 21. Oktober 1716 Kaiser Karl VI. mit, er habe befohlen, "in dem (...) neu eroberten Platze nichts als lauter deutsche Einwohner, woran sich schon einige anmelden, anzunehmen, die Raizen und andere aber in der Palanka unterzubringen". In der Instruktion für den Stadtkommandanten Graf Wallis vom 1. November 1716 verlieh Prinz Eugen von seiner Absicht, "dass in der Stadt die wahre, alleinseligmachende Religion mit lauter deutschen Einwohnern besetzt werde", nochmals Nachdruck und unterschrieb das Verbot, "dass vor allem in gedachte Festung kein anderer als catholicae religionis und deutscher beständig anzunehmen, weniger eine Anstellung einiger beneficiorum et officiorum oder Austheilungen des inneren kleineren Terrains zu machen seien". Den "Raizen" - Serben und Rumänen - könne man in der Palanka Hausplätze zuteilen, unter dem Vorbehalt jedoch, dass die Grundrechte beim Kaiser bleiben, um bei einem künftigen Festungsbau Entschädigungsforderungen abzuwenden.

  Nach der Vertreibung der Mohammedaner und Juden war die Verlegung der orthodoxen Bevölkerung aus der Festung in den als "Raizenstadt" ausersehenen Vorort praktisch die erste verordnete Umsiedlung in dem neu eroberten Gebiet. Das in Temeswar angewandte Segregationsmodell beruhte auf dem Territorialprinzip der hier das konfessionelle Zeitalter kennzeichnenden multiethnischen Konfessionsnation. Als Selektionskriterium der monokonfessionell und somit auch monokulturell ausgerichteten Kolonisation galt die Konfessionszugehörigkeit. Es verpflichtete die Beamten zur Ansiedlung vornehmlich Katholiken. Nationalpolitische Gesichtspunkte spielten bei der Förderung deutscher Ansiedler weder jetzt noch im späteren Verlauf der karolinischen Ansiedlung eine Rolle. Andererseits ist der herkunftsmäßige Bezug der Konfessionszugehörigkeit als entscheidendes Identitätsmerkmal der Ansiedler unübersehbar. Bis in die josephinische Zeit hinein war die bewußte Förderung der katholischen Religion, von der man eine Stärkung des österreichischen Gesamtstaatsgedankens erwartete, maßgeblich. Mit Ausnahm einiger Sondergruppen ( Spanier, Italiener ) wurden außer deutschen Kolonisten allerdings nur bulgarische Katholiken, die 1738 aus der Kleinen Walachei geflüchtet sind, und eine geringe Zahl Clementiner berufen. Die madjarische Einwanderung war bis zur josephinischen Ansiedlung zahlenmäßig unbedeutend, erst mit der Einführung der Komitatsverwaltung gewann sie zunehmend an Gewicht, insbesondere im städtischen Bereich.
  Die Ansiedlungsmaßnahmen in der beoacquistischen Kammerprovinz waren Teil eines von Wiener Hofkammer verfassten "Allgemeinen Projektes" und wurden von den wirtschaftspolitischen Vorstellungen dieser zentralen kaiserlichen Einrichtung geprägt. Die verschiedenen Instruktionen und Verordnungen als Grundlage aller Verwaltungsmaßnahmen in Zivil - und Wirtschaftsangelegenheiten des Hofkriegsrates und der Hofkammer wurden 1719 in einem Erlaß des Hofkriegsrates an den militärischen Präsidenten der Landesadministration, Claudius Florimund Graf von Mercy, zusammengefasst, in dem der Verwaltung die Vermehrung der Bevölkerung des Landes als dauerhafte Hauptaufgabe aufgetragen wurde. Die direkte Unterstellung des aus dem ungarischen Länderkomplex ausgegliederten Kammerstaates unter die Wiener Zentralstellen und die Ausschaltung der Stände wie auch des Einflusses der ungarischen Statthalterei und der ungarischen Hofkanzlei auf die Verwaltung des den Osmanen entrissenen Landes verschaffte auch der staatlichen Bevölkerungspolitik einen größeren Spielraum. Die Wirtschaftspolitik konzentrierte sich vor allem auf die Erschließung der Erzressourcen und den Aufbau einer entsprechenden Verkehrsinfrastruktur.
  Das ressourcenreiche Bergland bildete den ersten räumlichen Schwerpunkt staatlicher Besiedlung. Sie diente dazu, das für den Bergbau notwendige Fachpersonal sicherzustellen. Diese regional beschränkte und in ihrer Zahl überschaubare Zuwanderung nahm nach 1722/23 massenhafte Züge an. In weniger als vier Jahren ließen sich 2 000 Bauernfamilien in Siedlungen entlang der Nord - Süd - Achse Arad - Temeswar - Neupalanka ( Nova Palanka ) nieder. Die Massenkolonisation im ländlichen Raum zwang die Landesadministration zu Überlegungen über ein effizientes, kostengünstiges und immigrationsförderndes Ansiedlungskonzept.


  Johann Franz Albrecht Craußen, ehemaliger kaiserlicher Offizier rheinländischer Herkunft und Beamter der Banater Landesadministration, in deren Auftrag er als Werber maßgeblich an der Ansiedlung einiger hundert Familien in Serbien ( Belgrad, Gradiska und Passarowitz/Pozarevac ), wie auch von 17 ländlichen Siedlungen im Banater Bezirk Neupalanka beteiligt war, wurde 1721 als Oberverwalter im Lippaer Distrikt von der Landesadministration mit der Standortsuche für die Anlegung neuer Siedlungen beauftragt. Die potentiellen Ansiedlungsorte wurden auf ihre Standortmerkmale - Bevölkerung und Anzahl der Häuser, Beschaffenheit des Geländes und der landwirtschaftlichen Flächen, Wasser - Holzressourcen - untersucht, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die geplanten Siedlungsmaßnahmen gegeben waren. Craußen entschied sich für mehrere bestehende Siedlungen im Nordbanat - Jahrmarkt ( Giarmata ), Neuarad ( Arad Nou ), Lippa ( Lipova ) - und einige im Südbanat, darunter die Bergwerkssiedlung Moldowa ( Moldova Veche ), und legte deren Aufnahmekapazität fest. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Ansiedlung deutscher Koloniten in Lippa war in seinen der Landesadministration vorgetragenen Vorstellungen die Zusammenlegung der Rumänen und Serben in einen getrennten "raitzischen" Ortsteil wie auch die Separierung ihrer Grundstücke. Der enge Zusammenhang konfessioneller und sprachlich - kultureller Spannungsfaktoren mit den räumlichen Siedlungsverhältnissen dürfte dem künftigen Kolonistenwerber aus der eigenen Erfahrung als Zollbeamter im Südbanat wie auch aus der Praxis der Kameralverwaltung in Slawonien und Ungarn bekannt gewesen sein.
  In seiner Eigenschaft als amtlich beauftragter Werber und Transportoffizier legte Craußen einige Monate später der Banater Landesadministration seine Vorstellungen über die geplante Ansiedlung deutscher Familien vor, die nach der Begutachtung durch den militärischen und zivilen Präsidenten der Temeswarer Provinzialbehörde Graf Mercy und den Administrationsrat Samuel von Rebentisch am 15. Dezember 1721 an den Hofkriegsrat und die Hofkammer weitergeleitet wurden. Darin schlug er abermals die Trennung der "Raitzischen Nation" von den künftigen Ansiedlern in Lippa und Orawitza, einschließlich dem Nachbardorf Brosteni vor, auch forderte er ein Niederlassungsverbot für Juden. Die Landesadministration hatte sich gegen die Trennung von Einheimischen und Ansiedlern in Lippa und Neuarad ausgesprochen, wie auch gegen die Verlegung der rumänischen Bevölkerung aus dem Dorf Brosteni. Sollte die Dorfgemeinschaft selbst einer Verlegung zustimmen, hätte die Administration selbstverständlich nichts dagegen. Sie befürwortete allerdings die in der Klissura, entlang der Donau, an der "vorderen Front" liegenden Standorte Moldova, Radimna, Pojejena und Bosneac. Die dort ansässige serbische Bevölkerung sollte westwärts in die Gegend von Liubcova und Belobresca verlegt werden. Eine kaiserliche Instruktion vom 18. März 1722 genehmigte die Vorschläge der Landesadministration mit folgender Bemerkung: Hinsichtlich der Rumänen in der Umgebung von Orawitza sollte die Landesadministration "mit guter Arth und Manier" vorgehen, die Eigenart der "Nationalisten" sollte in allen Amtshandlungen die gebührende Rücksicht erfahren. Der ortsansässigen Bevölkerung sollte kein Grund gegeben werden, "wider die teusche Nation nicht etwas einiges (!) odium zu fassen". Diese Entscheidung ebnete den Weg für weitere Umsiedlungen im ländlichen Raum. Die Rumänen aus Zabrani wurden nach Chesint verlegt, um den Kolonisten aus Guttenbrunn Platz zu machen. Das von Serben und Rumänen bewohnte Dorf Schela wurde für die Zuwanderer der Neusiedlung Neuarad geräumt. Die dortigen Rumänen wurden in Manastur angesiedelt, den Serben hingegen wurde der unbewohnte, an der Marosch gelegene Ort Felnac zugewiesen. Etwa sieben weitere Umsiedlungen größeren Umfangs sollten bis zum Abbruch der ersten planmäßigen Ansiedlung im Jahre 1726 noch folgen. Die Praxis wurde kurz vor Ausbruch des Türkenkriegs wieder aufgenommen. Zuwanderungen in die seidenraupenzüchtende Italienersiedlung Mercydorf gaben der Temeswarer Distriktverwaltung 1736 Anlaß zu erneuten Umsiedlungsprojekten: die rumänische Ortsbevölkerung aus Caran sollte nach Barateaz verlegt werden. Der 1734 Graf Mercy nachflgende Präsident der Landesadministration Johann Andreas Graf von Hamilton machte die Ortsverlegung allerdings von dem Einverständnis der Dorfgemeinschaft abhängig, allen voran dem Dorfknesen, um das Spannungspotential möglichst gering zu halten.

  Daß solche Umsiedlungen als notwendig erachtet wurden, hängt mit einem Merkmal der karolinischen Kolonisation im Banat zusammen. Sie erfolgte vorwiegend auf besiedelten Gemarkungen in Form der Erweiterung von Altsiedlungen oder durch Verlegung der ortsansässigen Bevölkerung. Nur wenige der etwa 35 Ortschaften des karolinischen Ansiedlungswerks sind Neusiedlungen, meist im südbanater Bergland. Trotz der angestrebten räumlichen Trennung konfessioneller und ethnischer Gruppen, die sich auch in der Toponomastik niederschlägt - Deutsch - Rumänisch - Lugosch, Deutsch - und Raitzisch - Lippa, Deutsch - Raitzisch - Sanktpeter ( Sanpetrul German und Sanpetrul Mare ) - war das Spannungspotential zwischen "Einheimischen" und "Fremden" nicht gering, wie allein Beispiele aus dem Aktenbestand der Banater Landesadministration für das Jahr 1725 erkennen lassen. Dabei muß beachtet werden, dass sich in den Akten nur die konfliktträchtigen Situationen niedergeschlagen haben.


  Hattertstreitigkeiten zwischen den deutschen Einwanderern in Neuarad und Rumänien aus dem Nachbarort Sanmihai führten zu Handgreiflichkeiten zwischen den Bewohnern. Gewalttätige Auseinandersetzungenzwischen dem rumänischen Dorf Ciuchici und der emtgegen der Kolonisationsbestimmungen teils von Ansiedlern evangelischer Konfession bewohnten Gemeinde Petrilova im südöstlich von Neuarad gelegenen Distrikt Lugosch äußerten sich in Zerstörungen der Ernte und der Entführung von Kolonisten. Ähnliche Verhältnisse herrschten in den Beziehungen zwischen Neupetsch ( Peciul Nou ) und Petroman, südwestlich von Temeswar. Zum Jahresbeginn 1726 erbat die Distriktverwaltung von Neupalanka die beschleunigte Abschickung weiterer Familien nach Liubcova und Suchenthal in der Klissura. Die wenigen dort angesiedelten deutschen Familien befürchteten Übergriffe der "Nationalisten".
  Die Beziehungen zwischen Kolonisten und Einheimischen erschöpfen sich keineswegs mit den Situationen, welche der Regelungskompetenz der staatlichen Obrigkeit überlassen wurden. Die Erbitterung der rumänischen und serbischen Dorfgemeinschaften gegen die Obrigkeit stieg mit den nach 1730 intensivierten Unionsbestrebungen und dem wachsenden Missverhältnis der angewandten äußeren Machtmittel bei der Steuereintreibung, Einquartierung und bei der Bekämpfung des Räuberwesens ( lotria ), einer wichtigen, tief in den überlieferten sozialen Lebensgewohnheiten rumänischer Dorfgemeinschaften verankerten Institutionen. Je stärker und rücksichtsloser diese eingesetzt wurden, um so mehr schwoll der Widerstandswille der von den Harambaschen angeführten Räuberbanden ( lotri ) an. Die Beziehungen zwischen Einheimischen und Kolonisten insgesamt können in vielen Orten als spannungsvoll charakterisiert werden.


  Die im Kolonisationsprozeß hervorgetretenen Spannungen resultieren aus einer Reihe von Faktoren unterschiedlicher Wirkung, wobei beim Ausbleiben ständisch - rechtlicher Schichtungsunterschiede den lebensformprägenden Siedlungs - und Wirtschaftsverhältnissen, wie auch sozialen Neid hevorbringende Steuerbegünstigungen, große Bedeutung zukam. Die Spannungswirkung der ethnokulturell geprägten Religionsverschiedenheit war angesichts der aus dem benachbarten Siebenbürgen auf das Banat übergreifenden Unionsbestrebungen von Anbeginn stark. Der von den konfessionellen Homogenisierungsbestrebungen genährte Antikatholizismus war ein wichtiger Zug des Weltverständnisses der Dorfeliten. Ein latenter Kolonistenhaß kam schon 1735 während des ursprünglich die orthodoxen Bewohner der nördlichen Gebiete der Theiß - Maroscher - Militärgrenze erfassenden und auf die ostungarischen Komitate Csanad, Csongrad, Bekes und Arad übergreifenden Aufstands des Pero Segedinac zum Vorschein. Zahlreiche deutsche Siedler fühlten sich in Gefahr und flüchteten ins benachbarte Banat.

  Im Türkenkrieg 1737 - 1739 brach dann die Katastrophe über das karolinische Siedlungswerk herein. Als sich im April 1738 das türkische Heer dem Banat näherte, flüchtete ein großer Teil der Bevölkerung in das Landesinnere. Die meist aus serbischen Haiducken und Panduren rekrutierte Landesmiliz ( National - Miliz ) leistete keinen wirkungsvollen Widerstand. Den sich auf die Seite der Türken schlagenden bewaffneten Banden brachte der Krieg u. a. die Gelegenheit zur Plünderung und Zerstörung der Kolonistensiedlungen. Sie besetzten die Ortschaften Montan - Bogschan und Dognatschka ( Dognecea ) im Montangebiet, verwüsteten die Bergwerksanlagen und drangen bis in die Temeswarer Fabrikstadt vor. Der Kampfaufruf der Harambaschen, denen sich zahlreiche Dorfknesen und Popen anschlossen, ist bezeichnend für die gescheiterte Einbindung der Dorfeliten in das habsburgische Herrschaftssystem. Der Begleittext eines Männertanzes aus diesen Jahren verleiht der zwiespältigen Haltung von Geistlichkeit und Knesen Ausdruck: "Nur so weiter fort, weder mit dem Türken, noch mit dem Deutschen".
  Das unloyale Verhalten zahlreicher Dorfknesen veranlasste eine Vergeltungsaktion kaiserlicher Husaren im November 1738. Bei einem Wochenmarkt in Karansebesch wurden die Marktbesucher wahllos niedergemetzelt. In den Häusern und in den beiden Kirchen der für den levantinischen Transithandel wichtigen Stadt wurde die vor der wütenden Soldateska Schutz suchende Bevölkerung verbrannt, allein das Kloster der in diesem Gebiet unter allen geistlichen Orden eine Sonderstellung beanspruchenden bosnischen Franziskaner wurde verschont. Die Vergeltungsmaßnahmen erweiterten sich auf das Kraschowaer Tal quer durch das Bergland bis in das Temeschtal nach Slatina. Das Ereignis prägte die Erinnerung und die Einstellung der betroffenen rumänischen Bergbewohner zur Obrigkeit und den Kolonisten für Generationen. Dies lag auch an dem Wahrnehmungsmuster von Obrigkeit und Einwanderern. Kaiserliche Herrschaft und Kolonisten als deren Gefolgsleute wurden als "Deutsche" wahrgenommen. Deren Bindung an die Herrschaft, die sie angesiedelt hatte und nachhaltig ihre Grundeinstellung gegenüber den "Nationalisten" beeinflusste, sowie die Gemeinsamkeit von Konfession und Sprache waren für die einheimische Bevölkerung die sinnfälligsten Zeichen der Identität von Obrigkeit und Neuankömmlingen. Wie an den kaiserlichen Regimenten bei Einquartierungen und Requisitionen und an den Beamten bei der Einziehung von Kontributions - und Steuerrückständen, so entzündete sich während des Türkenkriegs auch der Haß an den Kolonisten.
  Wenn gerade von nationalitätenpolitisch bedingten harmonistischen Positionen marxistischer Prägung aus nach 1950 versucht wurde, die gegen die Kolonisten bestehende Abneigung zu relativieren, indem man meinte, der Aufstand richtete sich eigentlich nur gegen die habsburgische Herrschaft, so verkannte man die wesentliche machtpolitische Tatsache, dass das aus Österreich als an deutsches Herrscherhaus - im Volksverständnis "imparatul neamt" - verstanden wurde und die keineswegs freundlich willkommen geheißenen Siedler aus dem fernen Land, zu denen keine konfessionelle und kulturelle Nähe bestand, mit gleich intensiver Abneigung wie die "deutsche" Obrigkeit rechnen mussten.



III. Verlaufsformen und Merkmale der theresianischen Umsiedlungen
1. Erste Phase

Von den deutschen Ansiedlungen erhielt sich während des Tükenkriegs nur die nördliche und zentrale Gruppe längs der Marosch im Festungsdreieck Segedin - Arad - Temeswar. Das Siedlungsgebiet im Süden des Landes war bis auf Werschetz und Weißkirchen ( Bela Crkva ) zerstört worden, die in das Nordbanat und nach Ungarn geflüchtete Bevölkerung kehrte größtenteils nicht mehr zurück. Die frühtheresianische Kolonisation knüpfte zunächst an die karolinische Altsiedlung am Rande und im Inneren der Provinz an. Später verlagerte sich ihr Schwerpunkt in das dünnbesiedelte nordwestliche Flachland.
  Am Anfang der Besiedlung der sogenannten Banater Heide 1748 erging ein Befehl der Hofkammer an die Landesadministration, die "anlangenden deutsche(n) Familien an solche Orthen, wo dergleichen sich schon befinden" unterzubringen. Nur nach Ausschöpfung der bestehenden Unterkunftsmöglichkeiten sollten "die übrigen deutsche(n) Leuthe (...) in solche Dörfer, wo alle bereits pure Deutsche seind, eingetheilet und endlichen im Fall zu deren Unterbringung die Dörfer nicht zureicheten, der Überrest nach Lugosch transferiret werden". Da die Landesadministration die Erschließung eines abseits vom bisherigen Konzentrationsgebiet deutscher Siedlung gelegenen Prädiums für die Einwanderer erwog, sah sich die Hofkammer zu einem kaiserlichen Mandat veranlaßt, in dem die bei der Ansiedlung "deutscher Familien" von den Provinzialbeamten zu beachtenden Grundsätze festgelegt waren. Dem Antrag auf Zuweisung eines Prädiums für Ansiedlungszwecke wurde wegen unzureichender Unterkunftsmöglichkeiten nicht stattgegeben. Die Landesadministration wurde angewiesen, dass die ankommenden Familien nicht "unter dem freien Himmel (...) gelassen", sondern in die zentral und nördlich gelegenen Distrikte Tschakowa ( Ciacova ), Temeswar, Lugosch und Lippa, insbesondere in die Siedlungen Sanktandreas ( Sanandrei ), Lippa und Neuarad, "oder in jene Dorfschaften, wo sie Familien oder diese ihre Befreunde zu haben vorgeben, eingetheilet werden". Bei nicht ausreichender Unterkunftsapazität sollten sie in zentrale Wohnplätze - Orte in denen sich Distrikts - , Maut - und Salzämter oder Post - und Pferdewechselstationen ( Cambiaturen ) befanden - untergebracht werden. Es lag in der gedanklichen wie in der sozialpolitischen Konsequenz migrationsfördernder Maßnahmen, dass man bei der Unterbringung der Kolonisten entsprechend dem Werbeversprechen und im Rahmen der Möglichkeiten allen Nachdruck auf die bewussten und subjektiven Faktoren persönlichen Willens und persönlicher Entscheidung der Einwanderer legte. Individuelle Bestimmung des Zielorts sollte die kollektiven Zwänge der aufwiegen, denen die Auswanderer in ihrem Herkunftsgebiet entflohen waren.


Der sich aus diesem Anlaß abzeichnende Konflikt zwischen verschiedenen Akteuren und Interessengruppen, die hinsichtlich der Nutzung der Prädien für Wirtschafts - und / oder Siedlungszwecke jeweils ihre spezifischen Vorteile verfolgten, zieht sich in Anknüpfung an die erste Siedlungsphase durch die ganze theresianische Epoche und hatte nachhaltige Wirkungen auf das Verhältnis zwischen Wiener Zentralstellen und Landesadministration einerseits, zwischen Herrschaft und einheimischen Untertanen und zwischen den beiden bäuerlichen Untertanengruppen - alteingesessene Bevölkerung und Einwanderer - andererseits.
  Eine erste Umsiedlung in der frühtheresianischen Zeit betraf 1748 die in Beschenowa ( Dudestii Vechi ) verbliebenen 28 rumänischen Familien, die nach Sanktandreas transferiert oder mehrereDörfer aufgeteilt werden sollten. Der Hofkammerpräsident gab der Landesadministration präzise Anweisungen, deren Urheber Baron Ignatz von Kempf, der langjährige "banatische Referent im Ansiedlungswesen", war. Bei einer Weigerung der anscheinend in jüngster Zeit zugewanderten Rumänen, in den ihnen zugewiesenen Ort überzusiedeln, sollte ihnen mit der Abschiebung nach Siebenbürgen, "woher solche gekommen", gedroht werden. Eine ganz andere Behandlung wurde den alteingesessenen Rumänen im Banater Bergland und in der angrenzenden Übergangslandschaft zur Tiefebene - der sogenannten Hecke - zuteil. Im Juli 1749 richtete die Hofkammer eine vertrauliche Verordnung an die Landesadministration im Zusammenhang mit der Unterbringung fränkischer und lothringischer Kolonisten in der im Distrikt Tschakowa liegenden Ortschaft Denta. Konkreter Anlaß der auch diesmal vom Hofkammerpräsidenten, Franz Ferdinand Graf Kolowrat, getroffenen Verfügung war das Ansuchen eines fränkischen Kolonisten, der sich zusammen mit 50 weiteren Familien niederzulassen beabsichtigte, auf Zuteilung jener Grundstücke, welche "die deutsche Gemeinde zu Denta" vor dem letzten Türkenkrieg in Besitz hatte. Der Antrag wurde trotz der Empfehlung, "das Land nur mit Deutschen zu impopuliren", allein mit der Maßgabe genehmigt, dass die serbischen und rumänischen Ortschaften weder enteignet, noch verlegt würden. Der Hofkammerpräsident hat von der Landesadministration einen "Verhaltensbefehl in Rückantwort" angefordert. Den Kolonisten wurde der Standortwahl nicht verwehrt, die Rückgabe von Land jedoch sollte nicht einmal an Verwandte früherer Siedler erfolgen, sie sollten allenfalls entschädigt werden. Alles sollte "in statu quo verbleiben und niemand von seinen Grundstücken oder Haus, besonders welche davor Contribution bezahlen, vertrieben, sondern denen neuankommenden Familien soviel, als für solche Platz und Terrain bei ebenerwehnten Denta vorhanden, eingeraumt, die übrige (n) hingegen bei anderwärtigen anständigen Orten untergebracht und verleget werden sollen". Mit dieser Vorgehensweise gab die Landesadministration ihre bisherige starre Haltung bei der Entstehung von Mischsiedlungen auf, sicher auch aufgrund der Erfahrungen in der karolinischen Kolonisationsphase. Mischsiedlungen wurden mit der Einschränkung zugelassen, dass Kolonisten nicht gezwungen werden dürften, bei "Nationalisten" untergebracht oder in deren Ortschaften ansässig gemacht zu werden. Eine Verschiebung der eingesessenen rumänischen und serbischen Ortsbevölkerung sollte im allgemeinen nicht stattfinden, "Transferierungen" nur ausnahmsweise in dringenden Fällen aus ökonomischen Gründen oder zur Verhinderung von drohenden Konfliktsituationen genehmigt werden.

  Dennoch blieb die Umsiedlungsproblematik ein zentraler Gegenstand höchster politischer Entscheidungen während der großen theresianischen Kolonisation. Sie erfolgte ab 1763 in großen und volkreichen Ortschaften, da dies sowohl unter dem Gesichtspunkt der Unterbringung des Militärs in Kriegszeiten als auch bei der Eintreibung von Kontributionen und Steuern vorteilhaft war. Bei der Wiederaufnahme des Siedlungswerks wurden wegen der sich abzeichnenden zuwanderungsbedingten erhöhten Siedlungsdichte im Hinterland der Festungen Temeswar und Arad die Bewohner einzelner rumänischer Orte in westlich gelegene, in der Regel bestehende und erweiterte "Nationalistendörfer" angesiedelt. Für diese Zwangsumsiedlungen waren militärische bzw. sicherheitspolitische Überlegungen bedeutend, wenn auch nicht ausschlaggebend. Im Raum zwischen den beiden Hauptfestungen konnte der militärische Schutz für die neuen Ansiedlungen am wirkungsvollsten gewährleistet werden.
  In der Entscheidungsphase zur Wiederaufnahme des Siedlungswerks wurde der wegen seiner in langjähriger Tätigkeit erworbenen Kompetenz in "illyrischen" Fragen geschätzte kaiserliche Berater Ernst Christoph Freiherr von Bartenstein vom Staatsrat beauftragt, unter Heranziehung von Banatexperten der Hofkammer ein Konzept über die "Anpflanzung Teutscher Kolonien und (die) Beförderung der (Kirchen) Union" zu erarbeiten. Das Junktim zwischen Kolonisation und Kirchenunion wirft ein bezeichendes Licht auf die Zielsetzungen des Wiener Hofes in einer Provinz, deren politischer und wirtschaftlicher Stellenwert angesichts verfehlter Kriegsziele in der sich ihrem Ende zuneigenden militärischen Auseinandersetzung gestiegen war. Bartenstein, selbst ein Konvertit, bezog Position gegen die Unionsbestrebungen, die wegen des Krieges zu einem ungünstigen Zeitpunkt in Vorschlag gebracht worden seien. Nicht nur dass die Konversionsversuche der Illyrischen Nation und ihres Klerus ein "empfindliches Missvergnügen" verursachen würden, auch seien die Konsequenzen nicht richtig abzuschätzen. Am Vergleich mit Siebenbürgen, wo die unierte Kirche zu jenem Zeitpunkt einen Rückschlag zu verzeichnen hatte, zeigte Bartenstein, dass die Konfessionsproblematik geeignet sei, eine unerwünschte politische Dynamik in Gang setzen, zumal mit Blick auf einen voraussehbaren Türkenkrieg, die "jedesmahl treu - und devote Rätzische Nation vielleicht nothwendig zu gebrauchen seyn dürfte."


  Die Einstellung Bartensteins in der Konfessionsfrage lässt die Richtlinien erkennen, die das Verhältnis der Obrigkeit zu den Nationalisten prägen sollte: Stärke und Prinzipientreue, gelegentlich monarchische Güte und Barmherzigkeit zeigen, Loyalität nicht verspielen. Durch die den Orthodoxen zugestandene freie Religionsausübung hätten bis dahin im Banat Religionsstreitigkeiten verhindert werden können. Eine erzwungene Konversion würde "dahingegen verschi(e)dene Unordnungen, Unruhen, Emigrationen und letzlich den Verfall des so mühsam zu Stand gebrachten Bannathischen Landes - Systematis", d. h. der Landesverfassung verursachen.

  Hinsichtlich der Bevölkerungspolitik sah Bartenstein keinen Handlungsbedarf im Banat, vielmehr sollte diese Politik wegen der kriegsbedingten demographischen Verluste ihr Augenmerk auf die deutschen Erbländer lenken. Sollte man sich dennoch für eine Ansiedlung im Banat entscheiden, so stelle sich die Frage, ob hinlänglich Siedlungsraum vorhanden sei und, wenn ja, wo. Kostenintensive Regulierungs - und Trockenlegungsmaßnahmen, Steuerausfälle, Holzmangel und klimatische Nachteile für die Kolonisten sprächen gegen die Erschließung der westlichen Prädienlandschaft als neues Siedlungsgebiet. Das Bergland biete sich wegen seiner dichten Besiedlung mit Ausnahme der sicherheitsgefährdeten Klissura auch nicht an. Der kaiserliche Berater wiederholte die ein Jahr zuvor vorgebrachten Argumente der Banater Landesadministration und brachte daher Zusiedlungen in die Bergwerksorte wie auch in die bestehenden "13 pur teutschen (...) Dorfschaften" in Vorschlag. Dies würde sich auch auf die Zuwanderer vorteilhaft auswirken, die sich "von denen bereits vorfindigen teutschen Dorfs - Insassen (...) alle Hülf und Assistenz zu ersprechen haben würden". Trotz des insgesamt gesehen ablehnenden Votums des Vortrags verordnete die Kaiserin die Wiederaufnahme des Ansiedlungsgeschäfts. Den in unserem Zusammenhang interessierenden Fragen soll dabei anhand eines aussagekräftigen Fallbeispiels nachgegangen werden.



2. Zweite Phase

Der schon zu Beginn der habsburgischen Herrschaft aus zwei zerstreuten Siedlungen - Veliki Iermat und Mali Iermat ( Groß - und Klein - Jermat ) - bestehende Ort Jahrmarkt war zu Beginn der frühtheresianischen Ansiedlung sowohl von "alten (deutschen) Insassen" als auch von "Nationalisten", Serben und Rumänen bewohnt. Das "raizische Dorf" und das "deutsche Dorf" lagen "auf zwei Hügeln, zwischen welchen sich ein tiefes Tal", ein Wassergraben, befand. Die alteingesessene orthodoxe Bevölkerung stand bei der Obrigkeit nicht im besten Ruf und galt wegen ihrer Haltung während des letzten Türkenkrieges als unzuverlässig. Das Ansiedlungskonzept sah in Jarmatha, so die aktenmäßige Ortsbezeichnung, die Unterbringung von insgesamt 340 Haushalten vor, wobei 236 Familien - 77 eingesessene und 159 neu zugewanderte - schon im Ort untergebracht waren. Da wegen andauernden Zuwanderungen der "deutsche Grund" im Ort sich als nicht ausreichend erwies, erachtete es die Landesadministration als notwendig, "die Rayzisch - Jarmathaer Gemeinde zu Verlassung ihres Wohn - Orts zu bewegen". Ohne die Zustimmung der Dorfknesen, die weder einer Einteilung in andere Dörfer noch einer Verlegung an einen anderen Wohnort zugestimmt hatten, sollte die Gemeinde geschlossen auf das in der Nähe des Dorfes Checea gelegene Prädium Peterda umgesiedelt werden. Die Dorfbewohner, die sich unter Führung des Popen dem Plan widersetzten, wurden unter Druck gesetzt. Es wurde ihnen "deutlich beigebracht, dass sie täglich wegen mehr und mehr ankommenden Colonisten öfters zur Mutation, oder wenigstens zur Abtretung etwelcher Grundstücken angefochten".

  Zur Durchführung der Umsiedlung war die Freistellung des Zielorts erforderlich. Nachdem der Unterverwalter des Tschanader Distriktsamts Paul Mik und der "raitzische" Temeswarer Stadtrichter und Vorsteher der Prädiengesellschaft Jossim Maleniza eine Vereinbarung mit den Prädienpächter ausgehandelt hatten, konnte die Prädie unter der Aufsicht des für den zu verschiebenden Ort zuständigen Temeswarer Distriktsverwalteramts im Frühjahr 1766 bereitgestellt werden. Um das anvisierte Prädium der Viehwirtschaft zu erhalten, wurden die umgesiedelten Einwohner nicht wie üblich vorgesehen auf dem geräumten Prädium in einen eigenständigen, neu gegründeten Ort angesiedelt, sondern in dem bewohnten Ort Checea untergebracht, was zu unaufhörlichen Beschwerden und Klagen der Betroffenen führte. Nach Ausmessung der Gemarkung wurden die Gründe in Anwesenheit der Ortsvorsteher ausgeteilt und die haushaltsmäßige Aufgliederung de Steuerlast den Einwohnern zur Kenntnis gebracht. Die Standortänderung entsprach jedoch nicht den Richtlinien der Hofkammer und erfolgte offensichtlich ohne die Genehmigung der Wiener Zentralstelle, wie der weitere Verlauf der Auseinandersetzung zeigt.


Zunächst war der Provinzialbehörde ein Formfehler unterlaufen. An ihm setzte die Kritik der mit der Untersuchung des Falls beauftragten Kommission ein. Die Anordnung der Hofkammer vom 2. Juni 1765, bei Ortsverlegungen aus strategischen Gründen sowohl die Entfernung zwischen dem aufgegebenen Ort und dem Zielort, als auch die Distanz zu der Grenze des osmanischen Reiches mitzuteilen, war nicht eingehalten worden. Zweitens waren die Nationaluntertanen durch Umsiedlung und Nichteinhaltung der Vereinbarung über den Zielort entgegen bestehender Verordnung in "die ohnverschmerzlicheste Unzufriedenheit gesetzt, andurch der Teutsche nicht wenig verhasst gemacht" worden. Der eigenmächtige Entschluß der Landesadministration zur Standortänderung brachte die Raumplanung der Zentralbehörden durcheinander: Teile des Prädiums Peterda und der Gemarkung von Checea waren für die neuen Ansiedlungen Hatzfeld ( Jimbolia ) und Landestreu vorgesehen. Die Kommunikations - und Koordinationsprobleme zwischen Landesadministration und Ministerialbancodeputaion ( Ministerial - Banco - Deputation ), der das Banat seit 1759 verpfändet war, gehen aus den Sitzungsprotokollen und dem Schriftverkehr zwischen den beiden Behörden deutlich hervor. Nachdem die Einwohner von Checea - Einheimische und Zugewanderte - auch noch 40 Pflüge an die Kolonisten von Landestreu und Hatzfeld abzugeben hatten, bestanden wahrlich keine günstigen Voraussetzungen für eine dauerhafte gute Nachbarschaft.

Die Abfindung für die zurückgelassenen Güter betrug 5 422 Gulden 48 Kreuzer, wobei die Schätzung zum Vorteil des Ärars und der Zuwanderer ausgefallen war und nach Auffassung der Betroffenen kaum die Hälfte des realen Werts betrug. Die Dorfgemeinschaft klagte bei der Landesadministration, "dass sie mit empfindlichsten Schmerzen ihre, theils von ihnen selbsten, theils von ihren Voreltern mühsam errichtete Grund - Stü(c)ke, und Wohnungen, wie sonstige Wirtschaft verlassen müssen" und erbat zusätzlich eine deutliche Reduzierung der Jahreskontribution im Umfang von 904 Gulden. Letztendlich erhielten sie das Versprechen, drei Jahre lang von Kontribution, Frondiensten, Vorspann, Fortifikations - und Kanalarbeiten befreit zu werden. Als Ersatz für den Steuerausfall sollten die umgesiedelten Bewohner gemäß der Ministralbancodeputation einen Wald anlegen, Maulbeerbäume pflanzen und sich nicht nur der traditionellen Bienenzucht, sondern auch den neuen Industriekulturen - Seidenerzeugung, Flachs - und Hanfbau - zuwenden.

  Die Zwangsversciebung der orthodoxen Ortsbevölkerung führte keinesfalls zur Lösung aller mit der Zuwanderung im Zusammenhang stehenden Probleme, denn den Neuankömmlingen wurden teils leere Gründe in der alten Gemeinde zugewiesen, teils wurden sie in dem ehemals "raitzischen" Dorf angesiedelt, das vom deutschen Dorf durch einen Graben getrennt war. Den 192 deutschen Familien wurden die Felder von 90 abgeschobenen Familien zugeteilt, wobei die Bodenqualität des "mit Disteln und Unkraut bewachsenen Tair(ra)ins" nicht den Erwartungen entsprach. Die umgesiedelte Dorfbevölkerung betrieb "wegen eingeschrenktem Terr(a)in" wenig Ackerbau und hatte sich als Ausgleich auf den Wein - und Obstbau umgestellt. Auch sich in ihrem Besitz befindliche Zwetschgen - und Weingärten wurden mit den dazugehörenden Hütten vom Ärar übernommen und gegen Bezahlung sowohl an neue Ansiedler, als auch an alte Ortsbewohner abgegeben. Die deutsche Gemeinde, sowohl alte und neue Migranten, wurde im Rahmen ihrer Robotpflichten zur Nutzbarmachung der von der umgesiedelten Bevölkerung übernommenen Grundstücke durch Rodungsarbeiten aufgefordert. Die Einwanderer klagten vielfach, dass sie "nach all angewandter Mühe und Fleiß, nicht einmal vorm Jahre bey Erndte die Saat davon bekommen, weil sie nicht im Stande gewesen, die Frucht gebührendermaßen zu schneiden, sondern mit der Sensen mit harter Mühe abgemähet, dahero selbst bitten, weil sie nicht als Anfängern derley unbrauchbar mit vollen Disteln und Dörner ewachsene Grund - Stücke wegen Schwäche ihrer Familie auszuräuten, auch denen alten Einwohnern keine Leute und Tage - Löhner vor die Bezahlung aufzunehmen vermögen".
  Den bis 1765 zugewanderten "Reichskolonisten" waren die Konstitutivgründe - durchwegs ganze Hofstellen - auf den Gemarkungen von Cerneteaz und Ianova zugeteilt worden. Die in den folgenden Jahren anhaltende Zuwanderung führte bei dem bestehenden Übergewicht ganzer Sessionen zur voraussehbaren Überbesetzung des Ortes. Um dem Grundmangel abhilfe zu schaffen, brachte die Distriktsleitung eine Erweiterung der Akkergründe der "alten Teutschen Jermather Gemeinde" durch Neuaufteilung der Gemarkung der angrenzenden Gemeinde Cerneteaz in Vorschlag. Das von Rumänen bewohnte Dorf sollte seine überschüssigen Gründe mehr oder weniger freiwillig abtreten. Die Erweiterung der Gemarkung wurde als Ausgleich für früheren Bodenverlust gerechtfertigt: zwei Jahre zuvor waren Gemarkungsteile zwecks Sicherung der Subsistenz von 200 Zuwandererhaushalte in Bruckenau ( Pischia ), die wegen Bodenmangel in andere Ortschaften verlegt werden sollten, abgetrennt worden.

  Raumordnerische Eingriffe waren ein wichtiger Bestandteil im organisationstechnischen Konzept der theresianischen Ansiedlung. Die Siedlungen entstanden auf dem Reißbrett durch Ausgliederung und Zusammenlegung verschiedener Gemarkungsteile, bestehende Ortschaften erweiterten ihre Fläche. Die Flächengeometrie veränderte sich sowohl am Zuwanderungs - als auch am Umsiedlungsort. Die Gemarkung von Bruckenau entstand durch die Zusammenlegung von Acker - und Weideflächen mehrerer Ortschaften, davon drei von Rumänen bewohnte. Die Äcker, Wiesen und Weiden der neuen Siedlungen waren im wesentlichen durch Ausgliederung und Zusammenlegung des zum damaligen Zeitpunkt vorhandenen Überlands mehrerer Ortschaften an der gemeinsamen Gemarkungsgrenze entstanden. Der durch natürliche Bevölkerungszunahme der "Nationalistendörfer" in Zukunft entstehende Bodenbedarf wurde dabei von den Behörden nicht bedacht. Im Gegensatz zu der Jahrhunderte währenden Persistenz vieler Siedlungen bahnte sich durch Umsiedlung, Zusammenlegungen und andere Regulierungsmaßnahmen ein tiefer Einschnitt in die Gestalt, räumliche Anordnung und wirtschaftliche Funktion der Banater Ortschaften an. Das im Rahmen der Ansiedlung entstandene ländliche Siedlungs - und Gemarkungsmuster wurde allmählich durch Übernahme oder Nachvollzug auch auf andere, vom Kolonisationsvorgang unberührte Teilräume übertragen. Insbesondere in der Banater Militärgrenze wirkten sich raumgestaltende und - organisierende Gesetze und Verordnungen oft entscheidend auf die siedlungs - und wirtschaftsräumliche Siedlungsweise aus.
  Die Zuwanderung von 1145 größtenteils aus rechtsrheinischen Territorialstaaten, Lothringen und Luxemburg stammenden Personen nach Jahrmarkt führte aber nicht nur zu Spannungen mit der alteingessenen orthodoxen Bevölkerung, Serben und Rumänen. Sie betrafen auch, was in der südostdeutschen Forschung wenig beachtet wurde, das Verhältnis zwischen den einzelnen Migrantengruppen, wie die sich in Jahrmarkt zwischen den im Zeitraum 1720 - 1737 angesiedelten "alten Jarmather" und den in der theresianischen Zeit zugewanderten "Neu - Jarmather" ereignenden Streitigkeiten erkennen lassen.


  Die Ursachen für die Zuspitzung der Auseinandersetzungen waren vielfältig: fehlende Notunterkünfte im Ort für die steigende Zahl von Zuwanderern zwangen bei Einbruch der Winterkälte zu verordneten Einquartierungen bei alten Kolonisten, "eingerissene Krankheiten" mit zahlreichen, die Familienangehörigen seelisch belastenden Sterbefällen, vermeintliche oder tatsächliche Unregelmäßigkeiten bei der Ausmessung und Zuteilung der Hofstellen, Dissens bei der Erweiterung des Ackerfeldes. Die theresianischen Migranten traten in ihren Beschwerden an die Landesadministration als "Teutsch Jarmather Colonisten" auf, setzten sich somit schon durch die Selbstbezeichnung von den vorgefundenen ( deutschen ) "Insassen" ab und forderten eine Neuvermessung des Ackerfeldes im Zuge einer von beiden Interessengruppen erwünschten Gemarkungserweiterung. Die Kameralherrschaft sah in dem fortwährenden "Zank und Mißverstendniß wegen den Anbau, Weydgang, Wießmath und Weinbau" zwischen den Zuwanderern und der "alten Gemeinde" vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen, die Verhinderung der zeitgerechten Ausführung der Staatarbeiten und "vollkommener Wirtschafts - Führung".

  Der Streit verschärfte sich 1768 und führte zur Forderung administrativer Trennung, die sich an den vorgefundenen räumlichen Gegebenheiten orientierte: die "Jarmathaer neue Colonisten Gemeinde" verlangte einen eigenen Ortsrichter, "weilen sie mit denen auch dasigen alten Innwohnern immer hin in Zanck und Streit leben, womit sie zur Verhütung aller weiteren Uneinigkeiten, und etwa gar entstehende mögender Thätlichkeit" verhindern wollte. Die mit der von der Hofkammer entsandten Untersuchungskommission beschäftigte Landesadministration war geneigt, den Absonderungswünschen entgegenzukommen und die administrative Trennung durch Anstellung eigener Schulzen und Gemeindevorsteher zu genehmigen. Der kaiserliche Kommissar Wolfgang von Kempelen hingegen betrachtete die beiden Ortsteile - "Altes und Neues Dorf" - als Ganzes und riet in seinem Bericht an die Hofkammer von einer administrativen Teilung ab, weil diese seiner Auffassung nach weder organisationstechnische vertretbar sei, noch die Konfliktursachen beseitigen könne. Sein Konzept sah eine Zusammenlegung der Ortsteile vor und strebte die Nivellierung der Unterschiede zwischen den beiden Kolonistengruppen gleichen sozialen Ranges an, die der Bildung von gemeindlicher Solidarhaftung und somit einer gemeinsamen Ortsidentität entgegenstanden.
  Weil es sich nicht um einen Einzelfall handelte, nahm die Wiener Behörde noch in der Planungsphase der Jahrmarkter Transferierung diesen Fall zum Anlaß, eine grundsätzliche kaiserliche Entschließung hinsichtlich der Entscheidungskompetenz in ähnlichen Situationen herbeizuführen. Von der Einsicht ausgehend dass nicht nur die Umsiedlung der "raizischen" Jarmathaer Dorfbevölkerung, sondern auch die geplante Transferierung weiterer Ortschaften entlang der Marosch zwischen Lippa und Neusegedin - Nero ( Nerau ), Sefdin, Tschanad ( Cenad ), Egresch ( Igris ) - eine "unwidersprechliche Notwendigkeit" darstellten, sollte die Monarchin klarstellen, ob jeder künftige Einzelfall vom kaiserlichen "Einraten" abhängig sein, oder die für die Verwaltung der Regalien und Steuern in der Kameralprovinz zuständige hohe Behörde, d. h. die kaiserliche Hofkammer in einem verkürzten Verwaltungsverfahren darüber befinden sollte. Zwecks Unterbindung des Schmuggels und des Viehdiebstahls erachtete es die Deputation für notwendig, die oben genannten, entlang der Marosch an der Grenze zu Ungarn gelegenen rumänischen Dörfer wie auch den von Serben bewohnten Ort Felnac, "auf gleiche Art, wie es mit denen zu Jarmatha ansässig gewesten Nationalisten beschehen, ebenfalls mit deutschen vermöglichen Colonisten anzusiedeln". Die Ministerialbancodeputaion vertrat die Auffassung einer radikalen "Säuberung" des Grenzstreifens zu Ungarn, "weilen Ratio Status Militaris et Politici erheischet, in denen rückwerts Temesvar situirten Districten zwischen denen Flüssen Marosch, Theiss, und Bega deutsche Dorfschaften anzulegen, und dadurch einerseits die Maut -, Salz - und andere Schwärzereyen, Vieh - Diebstähle, Raubereyen die denen Ärarial - Gefällen höchst nachtheilig seyn können, desto gesicherter zu verhindern, andererseits aber bey einem ausbrechenden Türken - Krieg rück - und seitwerts eine sichere Communication zwischen Arad, Segedin, Peterwardein, und Temesvar jederzeit zu erhalten". Obwohl die Landesadministration der Umsiedlungslösung nicht abgeneigt war, übte sie in ihrem Bericht an die Rechenkammer Zurückhaltung und legte den Argumentationsschwerpunkt auf die Folgen einer Übersiedlung für die Steuereinnahmen: um die transferierten Ortschaften in den Nahrungszustand zu bringen, seien ihnen drei Freijahre oder zumindest ein angemessener Kontributionsnachlaß zu gewähren.

  Die Umsiedlung mehrerer Ortschaften setzte eine Standortdiskussion in Gang, an der neben der Landesadministration sämtliche am Siedlungswerk interessierten zentralen Institutionen beteiligt waren.
  Die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Umsiedlung ließen die Konturen der Konfliktlinien innerhalb von Institutionen und Interessengruppen klar hervortreten und zeigten, dass der Standortfrage nicht nur eine wirtschaftliche, sondern eine vorrangig politische Bedeutung beizumessen sei. Der Meinungsgegensatz entzündete sich nicht an den allgemeinen finanziellen und Wohlfahrtszielen der Standortfestlegung, sondern an der wirtschaftspolitischen Weichenstellung, die mit dem Raumkonzept und seinen demographischen, siedlungsgeographischen und herrschaftspolitischen Auswirkungen verbunden war. Die beiden unvereinbaren Positionen wurden in einer Stellungnahme des Präsidenten der Landesadministration Franz de Paula Ramon Graf von Vilana - Perlas zunächst absichtlich allein unter dem politisch brisanten Aspekt der Umsiedlungendefiniert: 1. Ansiedlung der Kolonisten auf Prädien, um den Schaden zu vermeiden, welcher nicht nur in der Verringerung der grundherrlichen und Steuerabgaben bestehen würde, "wann die Wallachen von ihren Dörffern anderst wohin transferiret, und ihre verlassenen Gegenden denen Teutschen eingeraumet würden"; 2. Zuweisung der Einwanderer in bestehende Ortschaften und Verlegung einheimischen Ortsbevölkerung in von Rumänen bewohnte Ortschaften "auf die frey Heyde". Nach Abwägung der einzelnen Standortfaktoren befürwortete er eine Beschränkung auf den bestehenden Siedlungsraum. Zur Ansiedlung sei "keine Gegend des Banats fürträglicher, als jene dermahl mit Wallachen besetzte Gegend zwischen der Maros, und Temesvar, in dem Lippaer und Temesvarer District; keine Gegend aber untauglicher und gefährlicher, als die auf den Prädien". Für die Marosch - und Beganiederung sprachen klimatische Merkmale und naturräumliche Ausstattung: "für die aus Teutschland ankommenden Familien ( sei sie ) die gesundeste", weil "schon gebürgig, mit guten frischen Brunnen, Quellen Wasser versehen, von frischer Luft, und mit Waldung hin und wider vermischt". Um zu überzeugen, griff er angesichts der hohen Sterberate unter der Einwanderern auf das zeitgenössische klimatheoretische Akkomodationsargument zurück: Die Ansiedler kämen aus Gebieten mit einem kälteren Klima, daher würden sie "in dieser kälteren Gegend des Banats keinen so großen Unterschied von ihren vorigen Clima verspühren, als wann sie auf dene Heyden angesi(e)delt würden; folglich würden sie so vielen Krankheiten und der hieraus unvermeidlichen Armuth nicht aus gesetzet werden".
  Die wirtschaftlichen Überlegungen des Landespräsidenten muten streckenweise geradezu modern an: sie knüpften an das Preisgefälle zwischen dem Herkunfts - und dem Zielgebiet der Ansiedler, am Unterschied ihrer Wirtschafts - und Lebensgewohnheiten, wie auch an die naturräumlichen Konditionierung des Steuersystems an. Die Hauptargumente seiner Beweisführung setzten an der ethnizitätsbezogenen Gegenüberstellung von Geldwirtschaft und Subsistenzwirtschaft an, um sich auf die Auswirkungen des natürlichen Siedlungsraums auf die Lebensart der Untertanen zu konzentrieren. Der höchste Beamte der Landesverwaltung betrachtete die Umsiedlungen vorwiegend unter wirtschaftsrationellen, steuerlichen Gesichtspunkten, als Anpassung der Steuerklassen an wesensbezogene, die Arbeitsteilung bestimmende sozioökonomische Merkmale der einheimischen bzw. zugewanderten Bevölkerung: "So könnte durch Ansiedlung der Collonisten in benan(n)ten zur zweyten Claß gehörigen Situationen dem allerhöchsten Aerari durch den Wein Zehend, durch Übersetzung aber der Walachen auf das ebene Land, folglich in die Gegend der Ertsen Claß, vermög höherer Contribution etwas nahmhaftes zu wachsen, ohne dass hierdurch ein oder der andere Theil gedru[c]ket, ja viel mehr sowohl die Teutschen, als Wallachen in solch(e) Gegenden verse(t)zet würden, in welchen ein jeder nach seiner angebohrenen Neigung seine Würthschaft am besten treiben, und mittler Zeit zu guten Vermögen kommen könnte". Anders formuliert, der Weg zum Wohlstand aller Untertanen führe nicht nur über örtliche Separierung, sondern auch über die Konstituierung ethnisch gekennzeichneter landschaftlicher Steuerzonen.


Die Sicherheitskomponente im Standortkonzept der Landesadministration knüpfte an die Erfahrungen des letzten Türkenkriegs und die strategischen Vorstellungen des Hofkriegsrats an. Die ethnische Problematisierung der Kriegsgreuel durch Vilana - Perlas greift, wie in den Vorstellungen Bartensteins, einen dominanten Zug des gängigen Rumänenbilds in der Wiener Öffentlichkeit auf. Die Perzeption der Banater Rumänen war vielfach durch die Perspektive von Illoyalität während des Türkenkriegs, Räuberwesen und durchgängiger Illegalität der Harambaschen im osmanischen Grenzbereich geprägt. Die Gewährleistung der Sicherheit der Kolonisten erforderte somit die Überwindung der bestehenden Streulage durch Konzentration der Bevölkerung unter Berücksichtigung der Umlandfunktion befestigter städtischer Wohnplätze. Das von der Landesadministration bevorzugte Ansiedlungsgebiet "hat(t)e vor sich die Haupt Vöstung Temesvar, und Rü[c]ken die in Bau begriffenen Neüe Vöstung Arad. An der Maros befinden sich die theils alte teutsche Orthschaften, theils neue Collonisten Dörffer Lip(p)a, Neudorff, Guttenbrunn, Sefdin, Kisfalu, Neu Arad, und Saderlak: in einer Ketten, und in jedes dieser Ortschaften bestehet in drey, zwey, wenigstens einhundert Häußern. Diese Orthschaften liegen ins gesamt 4 bis 5 Meilen von Temesvar entfernt, nächst an Temesvar, aber auf dieser Seithe liegen die teutschen Orthschaften Rikas, Jarmatha, Brukenau, Mercydorf, Be(s)chenova und der chatolosche Orth T(h)eresiop(e)". Dem von Vilana - Perlas hervorgekehrten Gegensatz zwischen der ethnisch makierten Loyalität "getreuer Unterthanen " und jener, "denen es gleichgültig (ist), ob sie unter christlicher oder türkischer Oberherrschaft stehen, und bey jeder Gelegenheit den Mant(e)l nach dem Wind (zu) kehren pflegen", kommt eine akzeptanzfordernde rhetorische Funktion zu, die zu umfassenden Transferierungsvorschlägen überleitet.

  Im Lippaer Distrikt war die Umsiedlung der Bevölkerung von Aliosch ( Alios ), Fibisch ( Fibis ), Firiteaz, Fiscut und Raitzisch - Neuarad ( Sannicolaul Mic ) vorgesehen, "um mindesten 800 Kolonisten Platz zu machen", die Aufnahmekapazität der im Temeswarer Distrikt liegenden Ortschaften Ianova, Murani, Jadani ( heute ornesti ) und Secean wurde auf 700 Familien veranschlagt. Die Ausweisung von Prädien für umgesiedelte rumänische Ortschaften hätte einen Präzedenzfall geschaffen. Daher wurde sie mit dem Hinweis auf die katastrophalen wirtschaftlichen Folgen - Reduzierung der Pachteinnahmen und Entzug der wirtschaftlichen Grundlage der größtenteils aus "Raitzen" und "Griechen" bestehenden, oft provinz - und landfremder Handelsschaft - und mit der Begründung einer tragfähigen Alternative auch abgelehnt. Vilana - Perlas schlug nämlich mit Rücksicht auf das ungenutzte agrarische Potential in den rumänischen Ortschaften und durch Infragestellung des von den Wiener Zentralstellen vertretenen Grundsatzes der Gleichbehandlung von Migranten und Einheimischen eine unterschiedliche, eigentlich diskriminierende Besitzausstattung der Haushalte und die Zusammenlegung der Ortschaften mit dem ziel einer Verdoppelung der Einwohnerzahl vor. Eine Angleichung der Bevölkerungsdichte der rumänischen Ortschaften an jene der deutschen würde jede Transferierung in entfernte Gegenden überflüssig machen. Statt neue Standorte ausfindig zu machen, sollte man eher das bestehende Siedlungsnetz im nordöstlichen Flachland für Ansiedlungszwecke verwenden und eine optimale Nutzung der Dorfgemarkung durch intensive Bewirtschaftung erzwingen.

  Die Stellungnahme des Landespräsidenten zeigt diesen als einen Gegner massenhafter Ansiedlungen. Sein Kolonisationskonzept war wesentlich durch seine frühtheresianischen Zeit verhafteten markantilpolitischen Vorstellungen bestimmt, wenn er sich auch gerade im Hinblick auf das auszubauende Siedlungsgebiet für die neuen physiokratischen Ideen intensiver Agrarwirtschaft empfänglich zeigte. Mit der Entscheidung der Erweiterung des Ansiedlungsraums auf die ebenen Prädien konfrontiert, entwarf er ein Szenario, das lediglich eine Optimierung des bestehenden Siedlungsmusters ins Auge fasste und begrenzte Transferierungen zwecks vermeintlich allseits vorteilhafter Interesenbefriedigung zuließ. Im Kolonisationsmodell des Landespräsidenten sind räumliche Überformungsprozesse, demographisches Wachstum und wirtschaftliche Blüte als Folge der Ausbreitung des Siedlungsgebiets durch beschränkte Zuwanderungen eng verknüpft. Das Modell überschätzt die Wirkung von Ortsgröße und Bevölkerungskonzentration auf die ökonomische Entwicklung und setzt die Akzeptanz von Modernisierungsmaßnahmen und eine rasche Anpassung der rumänischen Dörfer an die neuen wirtschaftlichen Anforderungen voraus. Die Umgestaltung des Siedlungsgebiets war jedoch nicht nur von der Siedlungsgröße und wirtschaftlichen Faktoren abhängig, sondern auch von der sozialen, ethnischen und kulturellen Struktur der Bevölkerung, von der Qualität und sozioökonomischen Qualität der einzelnen Gruppen.

  Der Kolonistenansturm im Jahre 1767 machte einen Strich durch die Rechnung der Landesadministration, die das Migrationsangebot nicht richtig eingeschätzt hatte. Hinzu kam, dass Vilana - Perlas die sich anbahnenden, vom Mitregenten Joseph II. geförderten Änderungen des obrigkeitlichen Verhältnisses zu der orthodoxen und insbesondere zur rumänischen Bevölkerung, das nach dem Vorbild der spätabsolutistischen Vertragstheorie gestaltet werden sollte, und die Herausbildung eines renovierten Gerechtigkeitskonsenses innerhalb zentraler Institutionen verkannte. Im Jahre 1768 entstand die Banater Militärsgrenze, die sich auch in dieser Randprovinz als ein wichtiger "Faktor der sozialen Umbildung" erwies. Das habsburgische Großreich war an seiner südöstlichen Peripherie auch auf die Loyalität und Wehrkraft dieser zahlreichen Bevölkerungsgruppe angewiesen.

  Die Banater Standortdiskussion der theresianischen Zeit stellte jedoch weniger die naturgegebenen Faktoren als das Verhältnis zwischen den Bevölkerungsgruppen wie auch das Stadt - Land - Verhältnis in seinen militärischen und wirtschaftlichen Auswirkungen in den Mittelpunkt planender Betrachtung. Die Problemstellung der Landesadministration kann diesbezüglich zusammenfassend wie folgt formuliert werden: Erstens, wie sollen die konfessionell, kulturell und sprachlich unterschiedlichen Gruppen zum Zweck der Bewahrung des inneren Friedens und der Herstellung einer wirtschaftlich vorteilhaften hohen Siedlungs - und Bevölkerungskonzentration getrennt werden; und zweitens, wie weit können die drei Stadtfestungen Temeswar, Arad und Segedin ihr unmittelbares oder auch weiteres Umland kontrollieren, den Kolonisten Sicherheit bieten und diesen ihre Prioritäten in der Versorgung zu beiderseitigem Vorteil aufzwingen?


In seinem Staatsrat im Frühjahr 1768 zur Diskussion gestellten kommissarischen Untersuchungsbericht befasste sich Wolfgang von Kempelen ausführlich mit der Standortfrage und setzte sich für eine "sanfte" Lösung ein. Ähnlich wie Bartenstein vertrat er die Auffassung, dass die Ansiedlung von Deutschen im Bergland trotz der Ereignisse im Türkenkrieg für die deutschen Einwohner viel zuträglicher wäre, schließlich kämen die meisten aus Gebirgsgegenden. Im Unterschied zur Ministerialbancodeputation und im Einklang mit den Vorschlägen des abgelösten Landespräsidenten brachte er radikale Umsiedlungen in die entgegengesetzte Richtung in die Diskussion ein: Versetzung der Rumänen auf die riesigen Prädien der westliche Ebene, somit in das Gebiet in dem die Ansiedlungsaktion voll im Gange war. Im Umsiedlungsproblem erblickte auch der in Kolonisations - und Urbarialproblemen erfahrene hohe Beamte der ungarischen Hofkammer eine systematische Herausforderung, der jede Maßnahme von staatspolitischer Tragweite sich stellen müsse. Die Fragen, die er im Zusammenhang mit den Transferierungen stellte, nehmen eher auf den moralischen und politischen Aspekt der Umsiedlungspläne Bezug und lassen die Leitvorstellungen erahnen, die seine Staatsphilosophie prägen. Die Überzeugung, dass staatliche Tätigkeit an die natürliche Gerechtigkeit und an den Zweck der Friedensstiftung gebunden ist, sprengte den wirtschaftlichen Rahmen seiner Überlegungen: "Wenn man auch diese Frage nur ohnehin betrachtet, so scheint es freylich unbillig zu seyn, dass eine Nation, die dieses Land schon seit Jahr - Hundert bewohnet, aus ihren in den vorteilhaftesten Gegenden gelegenen Dörffern und von ihren ererbten Häußern ohne Verschulden, und nur zum Vortheile fremder Ankömmlingen vertrieben werden sollte." Die Entscheidung sollte von mehreren Erwägungen abhängig gemacht werden: "1 - mo. Ob diese Nation eine solche Rücksicht verdiene. 2 - ndo. Ob dem Landes - Fürsten, und dem Lande selbst eine solche Schiebung, oder Übersiedlung nicht vortheilhaftig seye? 3 - tio. Ob diese meist aus Wallachen bestehende Unterthanen auf dem flachen Lande auch gut bestehen, und 4 - to ob ihre Schiebung, ohne ihrem Nachtheil und Missvergnügen, und was Art geschehen könne." Ich möchte seine Argumentation wie auch die spannenden Auseinandersetzungen, die 1768 im Staatsrat zwischen den kompetenten Räten Stupan und Ägid von Borie stattgefunden haben, hier nicht weiterverfolgen. Sie zeigen jedoch, dass die Theorie der Populationistik und das Instrumentarium der Impopulation bis dahin eher ein Bestandteil der staatswirtschaftlichen Lehre des Merkantilismus als des herrschaftspolitischen Diskurses waren. Zwar wurden Umsiedlungen schon seit langem im Habsburgerreich praktiziert, aber sie fanden allein aufgrund überlieferter unsystematischer Vorstellungen und der Alltagserfahrung Eingang in die Verwaltungspraxis.
  Die Beratung im Staatsrat kamen zu folgendem Schluß: Erstens, die Fähigkeit kluger Verfügung wurde der Landesadministration abgesprochen. Zweitens, das, was eine berechtigte oder unberechtigte Umsiedlung politisch und wirtschaftlich sinnvoll bedeuten kann, wurde der Autorität zentraler Institutionen überlassen und konnte allein durch allerhöchste Verordnungen festgelegt werden. Die Normativität solcher Maßnahmen entstammte somit der Verbindlichkeit von Instruktionen und Verordnungen. Drittens, homogene Siedlungen sollten auch weiterhin zu den Grundsätzen des Ansiedlungswesens gehören. Schließlich setzte sich endgültig die Einsicht durch, dass viertens Transferierungen nur ein letztes Herrschaftsmittel sein können und nicht ohne die Zustimmung der Dorfgemeinschaften durchgeführt werden sollten. Diese Entscheidung des Staatsrats beruhte teils auf dem traditionsstützenden säkularen Naturrecht, teils auf rationalitätstheoretischen Grundannahmen und nicht zuletzt auf den Schlussfolgerungen, die sich aus den Erfahrungen des theresianischen Siedlungswerks im Banat aufdrängten. In der Praxis ließen sich Absicht der Behörden und Akzeptanz der Dorfgemeinschaften jedoch selten recht miteinander in Einklang bringen. Die von Umsiedlungen betroffene Bevölkerung stellte oft uneinlösbare Forderungen hinsichtlich der Bodenqualität oder der Entschädigungsleistungen.

  Die Bedingung und das Verbot ungenehmigter Zwangsumsiedlungen kam erst später. Im Frühling 1771 wurde die staatliche Kolonisation wegen Überforderung der Aufnahmekapazitäten eingestellt. Erst die im Sinne der Empfehlungen des Staatsrats nach der Einstellung der staatlich geförderten Ansiedlung am 11. Januar 1772 erlassene "Impopulations - Haupt - Instruction für das Banat" enthielt klare Richtlinien hinsichtlich der Kolonisationsstandorte und der damit eventuell erforderlichen staatlichen Eingriffe in das Siedlungsgefüge. Die Ansiedlung auf Überlandgründen hatte Vorrang vor der Umfunktionierung von Prädien, die weiterhin vorwiegend zur Viehzucht bestimmt waren, aber auch für die Impopulation in Betracht kommen konnten. Die Ansiedlung von kleinen Gruppen und Einzelwanderern sollte vor allem in den bestehenden deutschen Dörfern durch Besetzung der sich durch Wegzug oder natürlichem Bevölkerungsrückgang ergebenden leeren Hofstellen fortgeführt werden. "Walachische oder raitzische Dörfer mit überschussgründen" sollten zwar nicht mehr zwangsumgesiedelt werden, aber aus anderen Orten wegen Steuerunfähigkeit abgestiftete Familien aufnehmen. Von Vermessungsingenieuren vorgelegte jährliche Gutachten sollten eine fundierte und unparteiische Standortwahl ermöglichen.

  Der Bericht Kempelens und die Betrachtung im Staatsrat zeigten, dass der Migrationsablauf im Kontext mehrerer miteinander verknüpfter politischer und administrativer Handlungsfelder analysiert werden muß. Fragen der Standortwahl und der Bevölkerungsumsiedlung, der Unterbringung, Versorgung und Ausstattung der Einwandere wie auch des Zusammenlebens der einzelnen Konfessionen, der ethnischen und der Einwanderergruppen standen selten isoliert da. In der praktischen Ansiedlungspolitik war die Politik gegenüber den "Nationalisten" zwar ein wichtiges Problem, aber letztlich eines unter mehreren.



IV. Räumliche Trennung und Umsiedlung in der josephinischen Reformära

Die Zentralisierung der Kolonisation unter staatlicher Regie erreichte ihren Höhepunkt in der josephinischen Ansiedlung, die sich nach der Auflösung des eigenständigen Kammerstaates 1778 und seine Eingliederung in das ungarische Verwaltungssystem unter gewandelten politischen und administrativen Voraussetzungen vollzog. Den politischen Hauptinstanzen des Königreichs Ungarn, Statthaltereirat und die Komitatsverwaltungen bzw. nach der josephinischen Territorialreform die Distriktsadministration, konnten nach 1782 in den Ansiedlungsverlauf kaum mehr eingreifen oder die Problemlösungsmuster der Wiener Zentralstellen hinterfragen. Das Zentralisierungsparadigma durchdrang nicht nur die Ansiedlungspraxis der Kameraladministrationen in Temeswar und Sombor als den wichtigsten regionalen Wirtschaftseinrichtungen im Banat und der Batschka, in deren Wirkungsbereich die Besiedlung staatlicher Güter fiel, sondern strebte auch eine Kontrolle der Kolonisten auf Privatgütern an.

  Der Verkauf der Banater Kameraldomänen und die damit verbundene Einführung des Urbars zwecks Regelung des Verhältnisses zwischen den Bauern und den neuen Privatgrundherren rief in der Bevölkerung der Banater Komitate, alteingesessene Einwohner, Alt - und Neukolonisten gleichermaßen, eine fühlbare, sich in zahlreichen Eingaben und Bittschriften niederschlagende Beunruhigung hervor. Eine Folge davon war zum Beispiel, dass 1783 die ganze serbisch - orthodoxe Bewohnerschaft des Ortes Modosch, die entsprechend der unter der serbischen Bevölkerung vorherrschenden Grundeinstellung einer adeligen und katholischen Grundherrschaft abgeneigt war, um die Erlaubnis ersuchte, in die Militärgrenze auf das Gebiet des Deutsch - Banater Grenzregimentes übersiedeln zu dürfen. Weil die Komitatsverwaltung die freiwillige Übersiedlung der ganzen Gemeinde nicht gestattete, wanderte nur ein Teil der Ortsbevölkerung in das unter besitzrechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten attraktive Militare. An die Stelle der Abgewanderten traten 1784 vierzehn deutsche Siedlerfamilien katholischer Konfessionszugehörigkeit aus den umliegenden Orten, die bald eine getrennte deutsche Ortsgemeinde mit ihrem eigenen Ortsrichter bildeten.

  Baron Ladislaus von Orczy, dem die Temeswarer Kameraladministration unterstand, warnte im August 1784 in einem für die Ungarische Hofkammer erstellten Gutachten vor einem Zusammensiedeln von deutschen Einwanderern und "Nationalisten". Er riet von einer Ansiedlung auf leeren Hofstellen in rumänischen Ortschaften entschieden ab, "weil hieraus beständig Zwistigkeiten, schädliche Unordnungen, nachtheilige Gärungen, welche zwischen zweierlei, sowohl in der Sprache als auch in den Sitten, als auch Religion ganz verschieden Nationen unvermeidlich sind, ganz unfehlbar entstehen würden". Seiner Überzeugung verlieh er mit dem Hinweis Nachdruck, dass die Neuankömmlinge sich weigern würden, Hofstellen in rumänischen Siedlungen anzunehmen. Der Zuwandererstrom in das Temescher Komitat hatte damals seinen Höhepunkt noch nicht erreicht. Anfang Oktober 1784 sollten 100 deutsche familien im Niederungsgebiet der Temesch, in der Heckegemeinde Köw eresch ( Cheveres ), dem Sitz eines kameralen Rentamts, untergebracht werden, wo sich mehrere aber nicht hinreichend viele leere Ansässigkeiten befanden. Die Temeswarer Kameraladministration schlug die "Schiebung" des aus siebzig Häusern bestehenden "Nationalistendorfs" als einzige Möglichkeit der Ausstattung sämtlicher Kolonisten mit Hofstellen vor. DieUngarische Hofkammer lobte den von der Kameraladministration "bezeugten Eifer", machte aber auf die bestehenden normativen Bestimmungen bei der Umsiedlung von "Nationalörtern" aufmerksam, von denen man nicht abkommen konnte. Die Ortsbevölkerung durfte nicht umgesiedelt, sondern lediglich innerörtlich versetzt werden. Entgegen den Warnungen Orczys wurde eine Zweiteilung des Ortes und somit die Entstehung einer gemischten Siedlung in Kauf genommen. Die Ortsteilung wurde mit einer Flußregulierungsmaßnahme verbunden, mit der die zur Winterzeit ständige Überschwemmungsgefahr durch einen Nebenfluß der Temesch gebannt und trockengelegte Ackergründe der agrarischen Nutzung zugeführt wurden. Obwohl die Kosten der Flussvertiefung jenen einer Umsiedlung gleichkamen, konnte durch die sanfte Lösung politischer Schaden vermieden werden.


Wenn auch Statthalterei und Hofkammer für Transferierungen nicht zu gewinnen waren, so befürworteten sie dennoch weniger schmerzhafte Lösungen wie Flächenneuaufteilungen. So stimmte die Hofkammer der Aufteilung der Gemarkung von drei "Nationaldörfern" im Komitat Temesch - Baratzhausen ( Barateaz ), Monoster ( Manastur ) und Kalatscha ( Calacea ) - zwecks Anlegung einer deutschen Siedlung mit 230 Häusern in letzterer zu. Der Boden für die Ortsneugründung Neu - Wukowar/Nitzkydorf ( Nitchidorf ) im Komitat Temesch wurde von den Nachbargemeinden Duboz, Vucova und Blajova genommen. Ein Ausweis über die Zusammensetzung der Gemarkung zeigt, dass den rumänischen Einwohnern nur das Überland, nicht aber ihre Ackerfelder und Wiesen weggenommen wurden. Eine Ausnahme bildeten dennoch die Pfarresession von Vucova und einige an das Überland grenzende Äcker von Blajova. Die Konsequenzen der Aufteilung der Nachbargemarkungen zeigten sich alsbald im nächsten Türkenkrieg ( 1788 - 1791 ). Als der Großwesir Ende August 1788 von Orschowa aus mit seinem Heer rasch nach Norden vorrückte, Karansebesch zerstörte und das kaiserliche Heer bei Lugosch zersprengte, sengten und plünderten seine Truppenabteilungen auch die Kolonistensiedlungen im Mittel - und Südbanat. In mehreren Ortschaften raubten und brandschatzten zusammengerottete bewaffnete Scharen ihre deutschen Nachbarorte, wobei die Solidarität mit dem Feind bei weitem nicht die Intensität und die räumliche Ausbreitung von 1738 erlangte und vornehmlich Teile der dörflichen Unterschichten erfasste. Der "Therke - Rummel" - so prägte sich das Ereignis in das kollektive Gedächtnis einer betroffenen deutschen Gemeinde ( Moritzfeld/Maureni ) ein - brachte vor allem für die jüngste im Zuge der josephinischen Kolonisation entstandenen Siedlungen notvolle Wochen. Ein Majestätsgesuch der Nitzkydorfer Ansiedler veranschaulicht das ganze Ausmaß der Verwüstung: nachdem die Gemeinde nach nur zwei Tagen Flucht zurückgekommen war, fand sie das ganze Dorf geplündert, "so, dass alle die Früchten, alle unsere Pflüge, samt allen noch sonst zurückgebliebenen Fahrnüssen hinweg geführet, alle Fenster, Öfen, und Diren eingeschlagen, und zerstucket, alle Brun(n)räder, Amper und Brun(n)sailer gestohlen waren, und für uns nichts als Jammer und Elend übrig gelassen wurde". Die Siedler standen mit nichts vor dem Winter. Die Spuren der Täter führten in die Nachbargemeinden Blajova, Vucova, Duboz und Izgar. Nur durch Ablehnung einer kollektiven Haftung und eine angemessene staatliche Entschädigung gelang es dem Rentamt in Cheveres die Betroffenen zu besänftigen und die kriegsbedingte Konfliktsituation zu entschärfen. Die Kriegsfolgen konnten nur schrittweise überwunden werden. Eine Konskription der leeren Ansässigkeiten ergab 1797 in den verwüsteten deutschen Ortschaften im Temescher ( Darowa, Nitzkydorf, Freudenthal und Bakowa ) und Krassoer Komitat ( Wetschehausen und Ebendorf ) 157 leer stehende Häuser. Auch in der Militärgrenze war der Bevölkerungsstand durch Kriegsverluste und epidemische Krankheiten stark vermindert. Dies führte auf dem Gebiet des Deutsch - Banater Regiments in den Jahren 1790 bis 1792 zur Wiederaufnahme der Ansiedlun. Der Hofkriegsrat wandte hier genauso wie die Temeswarer und die Somborer Kameraladministration einige Jahre zuvor auf Komitatsboden den aus dem Konfessionszeitalter herübergebrachten Grundsatz der räumlichen Trennung von katholischen und evangelischen deutschen Einwanderern konsequent an.

  Allmählich setzte sich nach 1780 auch in Auswirkung des sich verschärfenden Gegensatzes zwischen den ungarischen Ständen und dem josephinischen Zentralismus der Grundsatz "der gleichmäßigen Behandlung der Unterthanen" durch, der von der ungarischen Hofkammer beispielsweise als ein Hauptargument gegen eine Besiedlung der Prädien des Bistums Großwardein wie auch anderer staatlicher Stiftungsgüter der Großwardeiner Kameralherrschaft nur mit Kolonisten römisch - katholischen Glaubens verwendet wurde. Der Großwardeiner Kameralpräfekt Johann Kovats hatte mit dem vergleichenden Hinweis auf das im städtischen Umland liegende deutsche Kolonistendorf Palota die Anlegung einer monokonfessionellen Neusiedlung bei Gyapju, wo es eine Pfarrei gab, und somit eine räumliche Trennung von den "schismatischen Wallachen" in Cseffa ( Cefa ) vorgeschlagen: "Denn, wenn die Neukolonisten verschiedener Religion sind, werden sich die Pfarrer, die Hirten ihrer Seelen, die Lehrer und Kantoren, sowie die Schulmeister der verschiedenen Religionen zwecks Zuteilung einer Gratis - Ansässigkeit und anderer beschwerlicher Gratis - Leistungen sicherlich an die Kameralherrschaft wenden. Menschen und Kolonisten verschiedener Religion werden unter sich ständig Zwistigkeiten schüren: Folglich wird die Kameralherrschaft Unkosten ohne Ende und Belästigungen ausgesetzt sein". An der Schwelle zum 19. Jahrhundert ist aus dieser Stellungnahme ein neues Argumentationsmuster zu vernehmen, das auf die konfessionell markierte nationale Bildungsproblematik und die Verteilungskämpfe des herannahenden Zeitalters hinweist.



V. Siedlungspolitik und ethnostruktureller Wandel

Das Problem der im Zusammenhang mit der Siedlungspolitik durchgeführten Umsiedlungen wirft Fragen nach den Entwicklungsphasen und Entscheidungsmustern des gesamtstaatlichen und regionalen Verwaltungshandelns auf. Hier durch ein explizit komparatistisches Vorgehen zu generalisierenden Aussagen für die gesamte neuzeitliche südostdeutsche Kolonisation - oder wenigstens zunächst zur vergleichenden Gegenüberstellung einiger Migrationslandschaften: Banat, Batschka, Syrmien und Slawonien etwa - zu kommen, wäre ein großer Fortschritt.

  Die staatliche Bevölkerungspolitik im Banat des 18. Jahrhunderts wirkte kontinuitätswahrend in zweierlei Hinsicht. Durch die konfessionelle und sicherheitspolitische Funktion des Siedlungswerks war sie ein Kernstück der auf Wahrung der Herrschaft zielenden Staatsräson. Sie verfestigte bis zum josephinischen Toleranzpatent das konfessionelle, implizit monoethnische Angehörigkeitsprinzip als ein Strukturprinzip ländlicher, teils auch städtischer Siedlung. Auf dem Höhepunkt der theresianischen Ansiedlung wurde der tradierte Segregationsgrundsatz und die damit verbundene Umsiedlungspolitik der einheimischen Bevölkerung als Prinzip staatlicher Kolonisation einer Revision unterzogen. Aus diesem Blickwinkel gewinnen die Überlegungen Wiener zentraler Einrichtungen und der Temeswarer Landesadministration über die migrationsbedingten raumwirksamen Folgen raumwirksamer Herrschaftstätigkeit, insbesondere die Diskussion der Banater Transferierungsproblematik im Staatsrat 1768 eine überregionale Bedeutung. Hinsichtlich der Umsiedlungsfrage kann der Wendepunkt in der Schlussphase der theresianiaschen Kolonisation ausgemacht werden, als sich ein Lösungsmodell herausschälte; der qualitative politische Einschnitt erfolgte erst durch die josephinische Reformpolitik, die den Grundsatz nationskonfessioneller Gleichbehandlung durchsetzte.

  Das Interesse an der konfessionellen und somit implizit ethnischen Differenz, das der Staat pflegte, zielte nicht auf eine rechtliche Ausgrenzung. Doch indem neben der sozialen Gemeinsamkeit stets auch die konfessionelle und sprachlich - kulturelle Verschiedenheit der Untertanengruppen die Legitimation administrativen Handelns im ständelosen Kammerstaat in den Vordergrund rückte, beförderte es - wenn auch unbewusst - die Unterscheidung zwischen den einzelnen Gruppen nach politischen Kategorie. Wenn die Landesadministration auch Flüchtlinge und Einwanderer aus der Walachei und dem Osmanischen Reich aufnahm, so hatte ihre Einwanderungspolitik dennoch zu keinem Zeitpunkt eine universalistische Ausrichtung. Die herrschaftswahrende Wirkung von Konfession und "Nation" im Sinne ethnischer Zugehörigkeit war in der strategisch wichtigen Randprovinz stets ausschlaggebend. Andererseits galt das Herkunftsprinzip als zuverlässiges Loyalitätskriterium nicht nur für Einwanderer aus dem römisch - deutschen Reich. Durch das josephinische Toleranzpatent und den Bedeutungsverlust der die serbische und rumänische Führungsschicht zusammenfassenden Illyrischen Konfessionsnation hat der konfessionelle Faktor an Unterscheidungskraft für die Obrigkeit verloren. Dieser Bedeutungsverlust geht jedoch mit einer Aufwertung sprachlich und kulturell konnotierter ethnischer Herkunft einher, die man während der josephinischen Ansiedlung sowohl im Banat als auch in der Batschka beobachten kann, wenn sie auch keine juristische Relevanz besaß.

  Durch die theresianische und josephinische Ansiedlung veränderte sch die Siedlungsstruktur im Banater Flachland grundlegend. Neue Siedlungen entstanden, bestehende veränderten sich in Größe, Zusammensetzung, Struktur und Funktion. Der ethnostrukturelle Wandel hatte Auswirkungen auf den Raum. Er beeinträchtigte nicht nur die formale Entwicklung von Raumordnung und Siedlung, sondern auch die Gruppenbeziehungen. Diesbezüglich bildet das Ansiedlungsjahrhundert einen geschlossenen Entwicklungsprozeß im Zeitablauf. Einerseits verfolgte die siedlungsräumliche Gestaltung durch den Staat eine für damalige Vorstellungen sinnvolle Ordnung. Andererseits kann sowohl das vielfach nachweisbare Verlangen der Kolonisten nach monokonfessionellen oder - ethnischen Siedlungen wie auch die Abneigung der einheimischen Bevölkerung gegenüber "kaiserlichen", deutschen Migranten als Hinweis auf die mentale Einstellung in dauerhaften Kontraktsituationen und die dominant segregativen räumlichen Verhaltensmuster der einzelnen Bevölkerungsgruppen gewertet werden. Die primäre Heranbildung von ethnischen Anordnungs - und Verbreitungsmustern im Ansiedlungsvorgang wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch demographische Expansion und Binnenwanderung verändert. Der räumliche Expansionsprozeß im Zuge der deutschen Sekundärsiedlung lässt sich jedoch nicht so leicht rekonstruieren wie der Ansiedlungsvorgang, zumal für eine Generalisierung oder Bildung eines siedlungsgeographisch relevanten Binnenwanderungsmodells die Einzelanalysen und das lokalhistorische Datenmaterial noch nicht ausreichen.

  Ethnisch geprägte Spannungen und Konflikte waren eine typische Erscheinung des Kolonisationsvorgangs sowohl im Banat als auch in anderen östlichen und südöstlichen Zuwanderungsgebieten der Habsburgermonarchie. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil interethnischer Kontaktproblematik, die von der Forschung weder ausgeblendet noch eine Vorrangstellung einnehmen sollte. Mit ihrer Konfliktbewältigunsgstrategie war die habsburgische Herrschaft bemüht, im Raumbildungsprozeß die Reibungsflächen durch räumliche Trennung im vorhinein zu reduzieren, damit keine innerörtlichen Konflikte entstehen konnten. Dennoch wurde auch die Entstehung von ländlichen Mischsiedlungen hingenommen. Während der Türkenkriege, insbesondere 1738/39, kam es zur höchsten Zuspitzung latent vorhandener Spannungen, die in lokal übergreifenden, gewalttätigen Aktionen ausarteten. Die Relevanz von kriegsbedingten Krisensituationen für das interethnische Beziehungsgefüge im Banater Bergland ist unübersehbar. Das während der Kolonisation entstandene inner - oder zwischenörtliche Konfliktpotential erhielt sich - wenn auch abgeschwächt durch gegenseitige Anpassungsvorgänge - in Abhängigkeit von der Art, Intensität und Dauer von Kontaktsituationen auch nach dem Stillstand massenhafter Einwanderung. Es weist aber durchaus auch inhaltliche Gemeinsamkeiten mit Ursachen und Motiven auf, die Spannungen und Auseinandersetzungen zwischen Ortschaften, Ortsgruppen und Individuen gleicher konfessioneller, sprachlich - kultureller oder ethnischer Zugehörigkeit kennzeichnen.



Josef Wolf

Quellenangabe: Beer, M. & Dahlmann, D. (Hrsg.) 1999, "Migration nach Ost- und Südosteuropa vom 18. bis zum Beginn des 19. Jahrh."

© 2004 FRANZ STEINER VERLAG [Alle Rechte vorbehalten.]
[Mit freundlicher Genehmigung des Verlages.]


Josef Wolf, M.A. ist u.a. Leiter des Forschungsbereichs "Historisch-Genetische Siedlungsforschung" am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Deutschland.
Forschungsschwerpunkte: Historische Demographie, Ethnische Kartographie und Wirtschaftsgeschichte.


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